Dynamische Tarife werden Pflicht: Energieversorger müssen umstellen

Was bedeuten dynamische Tarife?

Dynamische Tarife gewinnen in der heutigen digitalen und vernetzten Welt zunehmend an Bedeutung. Unternehmen aller Branchen setzen auf dynamische Preisgestaltung und flexible Tarifmodelle, um den individuellen Bedürfnissen ihrer Kunden gerecht zu werden und gleichzeitig ihre Gewinne zu optimieren. Ab dem 1. Januar 2025 sind Energieversorger und Stromanbieter gesetzlich verpflichtet, dynamische Stromtarife anzubieten, die die kurzfristigen Preisschwankungen an den Spotmärkten genau abbilden und über intelligente Messsysteme (iMSys) in 15-Minuten-Intervallen abgerechnet werden. Diese Verpflichtung markiert einen wichtigen neuen Schritt in der Digitalisierung der Energiewende, sodass Stadtwerke und andere Stromanbieter, ihre Preismodelle anpassen müssen, um den neuen gesetzlichen Anforderungen in Hinblick auf die Anpassung des Energieverbrauchs an den Strompreis Tagesverlauf gerecht zu werden.

 

Welche Änderungen beinhalten die Gesetze ab 2025 für Energieversorgungsunternehmen?

Laut §41a EnWG besteht ab dem 01. Januar 2025 eine Pflicht zur Angebotserweiterung mit dynamischen Stromtarifen für Letztverbraucher mit intelligenten Messsystemen. Dynamische Stromtarife sind nach §3 EnWG Stromlieferverträge, in denen die Preisschwankungen der Spotmärkte auf einer Intervallebene von einer Stunde (Day-Ahead-Markt) oder 15 Minuten (Intraday-Markt) widergespiegelt werden. Dafür ist es nötig, die Abfrage und Speicherung von Börsenstrompreisen im Abrechnungssystem in der entsprechenden Granularität zu gewährleisten. Die Verfügbarkeit von Messwerten der gleichen Granularität ist in der Breite nur durch ein iMSys zu gewährleisten, welches durch das Gesetz „zum Neustart der Digitalisierung und Energiewende“ bis 2032 zum Standard gemacht werden soll.

Time-of-use (TOU) Tarife sind zwar in der Lage, die Mengen flexibel einzelnen Tarifstufen zuzuordnen, allerdings benötigen sie zur Modellierung der Tarifstufen Annahmen über Preise in der Zukunft. Dies berücksichtigt die Preiselastizität des Spotmarktes nicht im gewünschten Maße. In der Praxis bieten auch einzelne Energieversorgungsunternehmen (EVUs) TOU-Verträge als dynamische Tarife an. Nach Ansicht der Bundesnetzagentur (BNetzA) genügen diese jedoch nicht den gesetzlichen Ansprüchen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Daher wird die Implementierung von dynamischen Tarifen in SAP relevant.

 

Wie können dynamische Tarife in SAP Industry Solutions for Utilities (SAP IS-U) abgebildet werden?

Die nötigen Anpassungen, um dynamische Strompreise ab 2025 im System abzubilden, lassen sich in drei Segmente unterteilen:

  • Tarifmodellierung: In SAP IS-U müssen dynamische Tarife als neue Stromtarife definiert werden. Diese müssen die Möglichkeit bieten, Preise auf Basis von Zeitintervallen (z. B. 15 Minuten oder stündlich) zu verarbeiten. Zudem müssen den Tarifen entsprechende Messprofile zugeordnet werden, um eine genaue Abrechnung zu ermöglichen.
  • Messdatenerfassung und -speicherung: Es ist erforderlich, Smart Metering in das System zu integrieren und so zu konfigurieren, dass die Echtzeitdaten von intelligenten Messsystemen verarbeitet werden können. Dies beinhaltet die Erfassung, Validierung und Speicherung von Messdaten in kurzen Intervallen sowie der regelmäßige Abruf der aktuellen Spotmarktpreise über APIs von Strombörsen.
  • Kundenkommunikation und -abrechnung: Um die Vorteile der dynamischen Tarifierung zu nutzen, sollten Stromanbieter ihren Kunden die Möglichkeit bieten, Verträge mit dynamischen Tarifen digital abzuschließen sowie aktuelle Preise und Verbräuche einzusehen. Dies kann über Kundenportale oder mobile Apps erfolgen, die mit dem SAP IS-U verbunden sind. 

 

Insgesamt bietet die standardnahe Abbildung von dynamischen Tarifen im SAP IS-U System nicht nur die Option, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, sondern auch den Kunden echten Mehrwert durch dynamische Strompreise und flexible Tarifwechsel zu bieten. Dynamische Tarife ab 2025 sind nicht nur eine Herausforderung, sondern auch eine Chance, die Effizienz und Kundenzufriedenheit zu erhöhen.

Die Implementierung dynamischer Stromtarife mit SAP IS-U erfordert eine umfassende Anpassung des Systems, um die neuen Anforderungen des Marktes und der Gesetzgebung zu erfüllen. Mit unserer langjährigen Expertise in der Versorgungswirtschaft unterstützen wir Sie gerne dabei!

Häufig gestellte Fragen

Was sind Dynamische Tarife?

Dynamische Stromtarife sind nach §3 EnWG Stromlieferverträge, in denen die Preisschwankungen der Spotmärkte auf einer Intervallebene von einer Stunde (Day-Ahead-Markt) oder 15 Minuten (Intraday-Markt) widergespiegelt werden.

Ab wann sind dynamische Tarife Pflicht?

Laut §41a EnWG besteht zum 01.01.2025 die Angebotspflicht von dynamischen Stromtarifen für Letztverbraucher mit intelligentem Messsystem (iMSys). 

Wer muss dynamische Tarife anbieten?

Ab dem 01.01.2025 müssen alle EVUs mit Endnutzer, welche ein intelligentes Messsystem (iMSys) besitzen, dynamische Tarife anbieten.

Diese Lösungen könnten Sie dazu interessieren

SAP Utillities Online Services

Customer Online Services (COS App by bpc)

Neugierig geworden?

Dann vereinbaren Sie einen Termin mit uns!