E-Rechnung wird Pflicht: Neue Anforderungen durch das Wachstumschancengesetz

Wie wirkt das Wachstumschancengesetz 2024?

Im Zuge des beschlossenen Wachstumschancengesetzes wird die Digitalisierung des Dokumentenaustausches in Deutschland weiter vorangetrieben. Somit gewinnt auch die elektronische Rechnung (E-Rechnung) weiter an Bedeutung. Nachdem seit Herbst 2020 die E-Rechnung bereits bei der Rechnungsstellung an öffentliche Einrichtungen des Bundes verpflichtend wurde (ERechV), werden durch das Wachstumschancengesetz nun auch im privatwirtschaftlichen Bereich klare Umsetzungsfristen definiert.

 

Welche relevanten Änderungen ergeben sich für die E-Rechnung?

Der Begriff E-Rechnung wird durch das Wachstumschancengesetz neu definiert. Bisher galten Rechnungen, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wurden, als E-Rechnung. Diese Definition umfasste auch PDF-Dokumente oder E-Mails mit den Pflichtangaben einer Rechnung. Ab 2025 wird es hierzu eine Gesetzesänderung geben. Fortan gelten Rechnungen als E-Rechnung, wenn diese in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden. Insbesondere muss dann eine E-Rechnung eine elektronische Verarbeitung ermöglichen. Dies ist zum Beispiel bei Rechnungen im Format XRechnung oder dem ZUGFeRD-Format der Fall, welche den Rechnungsinhalt strukturiert in Form einer XML-Datei transportieren. Die neue Definition hat zur Folge, dass reine PDF-Dokumente oder E-Mails mit Rechnungsinhalten in Textform zukünftig keine E-Rechnung mehr darstellen. Das Wachstumschancengesetz verortet solche Rechnungen dann unter dem Begriff der „sonstigen Rechnung“, ähnlich wie Papierrechnungen.

 

Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen ab 2025

Bisher bedurfte der Austausch elektronischer Rechnungen im B2B-Bereich der expliziten Zustimmung des Rechnungsempfängers. Mit dem Wachstumschancengesetz ändert sich das ab dem 01. Januar 2025:

  • Unternehmen sind verpflichtet, eine Empfangsmöglichkeit für elektronische Rechnungen bereitzustellen.
  • Die automatische Verarbeitung von E-Rechnungen ist für Rechnungsempfänger anzustreben.

Hierbei unterstützen Lösungen wie SAP Invoice Management by OpenText, die nicht nur die rechtlichen Anforderungen abdecken, sondern auch den Eingangsrechnungsprozess vollständig digitalisieren und einen nahtlosen Prozess der digitalen Prüfung und Freigabe etablieren.

 

Pflicht zum Versand von E-Rechnungen ab 2028

Auch der Versand von E-Rechnungen wird ab 2025 zur Norm und ist ab 2028 verpflichtend. In der Zwischenzeit ist die Ausstellung einer sonstigen Rechnung nur noch in Ausnahmefällen gestattet. Unternehmen sollten daher frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um diesen Anforderungen gerecht zu werden, z. B. durch:

  • Nutzung von SAP Document and Reporting Compliance, Cloud Edition
  • Erzeugung und Versand von E-Rechnungen aus verschiedenen Quellmodulen (z. B. SAP FI oder SAP SD)

 

Fazit

Das Wachstumschancengesetz steigert die Bedeutung der E-Rechnung erheblich. Bisher gängige Rechnungsformate wie reine PDF-Dokumente oder Papierrechnungen treten zunehmend in den Hintergrund. Unternehmen stehen daher vor der Aufgabe, ihre Prozesse beim Rechnungsempfang und der Rechnungsstellung den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Sowohl im Kontext der Verarbeitung elektronischer Eingangsrechnungen als auch der Ausstellung von E-Rechnungen auf Basis von SAP-Lösungen wie SAP Invoice Management by OpenText und SAP Document and Reporting Compliance besitzt bpc ein großes Maß an Projekterfahrung. Gerne unterstützen wir Ihre Organisation dabei, den neuen gesetzlichen Anforderungen nachzukommen und die damit verbundenen Herausforderungen zu bewältigen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine E-Rechnung laut Wachstumschancengesetz?

Das Wachstumschancengesetz definiert eine E-Rechnung als eine Rechnung, die in einem strukturierten, elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird sowie eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Damit gelten insbesondere reine PDF-Dokumente zukünftig nicht mehr als E-Rechnung.

Wann muss ein Unternehmen E-Rechnungen laut Wachstumschancengesetz empfangen?

Die technische Möglichkeit, E-Rechnungen zu empfangen, muss ab dem 01.01.2025 gewährleistet sein.

Wann muss ein Unternehmen E-Rechnungen laut Wachstumschancengesetz ausstellen?

Die Ausstellung von E-Rechnungen ist ab 2025 die neue Norm. Es gelten jedoch noch bis 2028 gewisse Ausnahmen und Übergangsfristen. Ab 2028 ist die Ausstellung von E-Rechnungen verpflichtend.

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